AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§01 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb „ZimmermannBauen GmbH GmbH“, vertreten durch den Inhaber Herr Markus Zimmermann, Begauer Mühlenweg 2, 52249 Eschweiler, Telefon, (+49 15167157782, Mail info@ZimmermannBauen.de (im Folgenden kurz ZimmermannBauen
GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem ZimmermannBauen GmbH GmbH bezüglich Umsetzung von Bauleistungen festgelegt wurden, sind im Bauvertrag oder dem daraus entstehenden Änderungsvertrag schriftlich zu fixieren.

§02 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

§03 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
0 Vertragsbestandteile

0.1 Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstige technische Unterlagen wie Produkt- und Materialbeschreibungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.

0.2 Der Kunde ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss Änderungen der Ausführung zu verlangen. Solche Änderungswünsche werden jedoch nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtzeitig angemeldet und eine Einigung über die Änderung der Vergütung zustande kommt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung.

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei ZimmermannBauen GmbH, stellen lediglich ein Angebot an ZimmermannBauen GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ZimmermannBauen GmbH.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch ZimmermannBauen GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

1.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.5 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können die Bestellung innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2. Lieferung, Ausführung und Abnahme

2.1 ZimmermannBauen GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware/ Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZimmermannBauen GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.4 Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöht sie sich im Verhältnis zwischen den Parteien für alle nach Inkrafttreten der Steueränderung folgenden Abschlagsforderungen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.

3.5 Materialpreis Kalkulation. Handelt es sich bei dem Angebot um ein verbindliches Angebot und oder der Kaufvertrag ist bereits geschlossen, hält sich die Firma Zimmermann Bauen vor egal ob Privat oder gewerblicher Kunde, Netto Materialpreis Anpassungen vorzunehmen. Sobald das verbindliche Angebot älter als ein Monat ist und die Materialkosten in dieser Zeit nachweislich größer 15% angestiegen sind. Dieser Nachweis wird Im Bedarfsfall über das vorlegen von gültigen Netto Einkaufsrechnungen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung erbracht. Dies Erhöhung wird rechtzeitig dem Kunden angezeigt und räumt dem Kunden eine Sonderkündigungsrecht ein.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware/ Dienstleistung bleibt Eigentum von ZimmermannBauen GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ZimmermannBauen GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an ZimmermannBauen GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ZimmermannBauen GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von ZimmermannBauen GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ZimmermannBauen GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ZimmermannBauen GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ZimmermannBauen GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von ZimmermannBauen GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und ZimmermannBauen GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. ZimmermannBauen GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von ZimmermannBauen GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet ZimmermannBauen GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ZimmermannBauen GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die ZimmermannBauen GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§04 ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. ZimmermannBauen GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Bauleistung zu sorgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie (Strom Wasser) einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ZimmermannBauen GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4 Wenn es nicht anders abgesprochen ist, muss das Zurverfügungstellen eines für die geplante Bebauung geeignetes, erschlossenes oder erschließungsreifen Grundstück durch den Kunden und Eigentümer übernommen werden. Bei Umbauarbeiten oder Erweiterungsarbeiten muss durch den Kunden der Zugang der Örtlichkeit werktags zwischen 7.00Uhr und 19.00Uhr sichergestellt werden. Dies gilt auch für den Zugang zu benachbarten Grundstücken, sofern die Begehung des Nachbargrundstücks die Erstellung der Dienstleistung erst ermöglicht bzw. erleichtert.

4.5 Auch die die notwendigen bereitstellen von Genehmigungen oder das rechtzeitige Anzeigen von Baufortschritten der Behörde gegenüber und auch eventuelle sonstige Notwendige Sicherstellungen wie Untersuchung des Baugrundes bei Verdacht oder Belastung des selbigen müssen vom Kunden/ Eigentümer vorweg geschehen bzw. sichergestellt sein.

4.6 Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des Bauherrn. Der Kunde verpflichtet sich sofern nötig, uns diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert auszuhändigen. Solange uns diese Unterlagen nicht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistungen. Sollten im Zuge von Restaurierungsarbeiten keine Baugenehmigungen notwendig sein, stellt der Kunde/ Eigentümer sicher und übernimmt dafür die Verantwortung, das zum Zeitpunkt der Erstellung des vorhandenen alten Bauwerks, eine aktuelle Baugenehmigung vorlag, auf der nun die Restaurierungsarbeiten erfolgen dürfen.

4.7 Sonstige Ingenieurleistungen. Wir gehen grundsätzlich davon aus das kein Vermesser und kein Bodengutachter oder Bombenräumkommando zum Einsatz kommt, diese Leistungen sind grundsätzlich nur vorgesehen, wenn Sie im Angebot separat aufgeführt sind. Des Weiteren weisen wir darauf hin das aus allen möglichen Anforderungen, welche aus der individuellen Baugenehmigung entstehen könnten, grundsätzlich im Angebot noch nicht darauf eingegangen worden ist und somit auch nicht Bestandteil sein kann.

Bei Unklarheiten gerade auch zum Vermesser weisen wir den Kunden ausdrücklich darauf hin, diese mit örtlichem Bauamte zu klären und ggf. einen Vermesser zu beauftragen. Die Firma Zimmermann übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr aus Schäden welche aus Punkt 4.7 entstehen könnten.

4.8 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Bauleistung

5.1 Die Angaben von ZimmermannBauen GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt wie z.B. auch pandemische Entwicklungen und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Bauleistung, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. erweitertes Pfandrecht

ZimmermannBauen GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Bauleistung ZimmermannBauen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von ZimmermannBauen GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von ZimmermannBauen GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

9. Sonstiges Elektrotechnik

9.1 Wir weisen darauf hin, dass wir in ihrem Namen, im Kundenauftrag Anlagen beim Netzstellenbetreiber anmelden. Sei es Photovoltaik, Wallboxen, Zähler oder Netzanschlüsse. Das erlauben Sie uns durch Beauftragung.

9.2 Wir informieren Sie über Ihre Meldepflicht bei der Versicherung wegen einem Gerüst vorm Haus während der Bauzeit und das damit verbundene höhere Einbruchrisiko.

9.3 Versicherungshinweis für Glasbruch für PV Module im Zusammenhang mit Unwetter und Hagelschlag. Sobald die Module installiert sind, gehen wir davon aus das Sie eine Glasbruchversicherung abgeschlossen haben. Wir sind haftbar zu machen, für eventuelle Beschädigungen der Module nach Einbau. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, die PV Anlage frühzeitig zu versichern.

9.4 Versicherungshinweis bezüglich der zusätzlichen Brandlast durch mögliche verbaute Batterien. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, das zur Inbetriebnahme Ihrer Batterie, mit der Versicherung abgesprochen sein muss, ob der ausgemachte Einbauort im Sinne der Versicherung korrekt gewählt ist. Sodass in einem eventuellen Brandfall, Ihre Versicherung den Schaden übernimmt. Wir gehen davon aus das nach unserer Absprache mit Ihnen das geklärt ist.

9.5 Versicherungshinweis das der Hausrat Wert sich erhöht haben könnte durch die Installation der PV Anlage.

9.6 Berechnungen der PV Anlage. Alle Zahlen und aufgeführten Ergebnisse sind Berechnungen welche aufgrund von vielen Faktoren beeinflusst leicht variieren können, Sie sind nur als Richtwerte zu verstehen und erstellen keine Erfüllungspflicht da, sind aber Erfahrungsgemäß eher defensiver berechnet sodass das Ergebnis in der Praxis oft besser ausfällt.

9.7 Anzahl der angebotenen Module. Da aus Kostengründen das Dach bei der Erfassung für das Angebot nicht aufwendig mit Hilfe eines Dachdeckers ausgemessen wird, kann es in selten Fällen vorkommen, das die konstruierten/ angebotene Anzahl von Modulen zum Einbau nicht auf das Dach passen. In diesem Fall reduziert sich die Angebotssumme pro Fehlendes Modul um 350€. Dies beinhaltet das Material und den Einbaulohn für das Modul und die Unterkonstruktion.

§05 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ZimmermannBauen GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ZimmermannBauen GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

§06 sonstige Hinweise

1. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Bauausführung insbesondere von Umbauarbeiten trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen zu Geräusch- und Staubentwicklung kommen kann.


2. Gebäude können sich trotz ordnungsgemäßer Gründung setzen. Darauf beruhende, nach Setzung des Gebäudes zur Ruhe kommende Setzungsrisse bis zu einem Querschnitt von 0,2 mm stellen regelmäßig keinen Mangel dar.


3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei uns in gedruckter Form angefordert oder auf unserer Webseite www.ZimmermannBauen GmbH.de oder auf der Webseite ElektrotechnikZimmermann.de eingesehen werden.

4. Die Zufahrt der Baustelle muss für LKWs bis zu 32 Tonnen schwer geeignet sein, die Firma ZimmermannBauen GmbH trägt dafür keine Verantwortung und haftet für eventuell entstehenden Schäden nicht, der AN übernimmt hierzu auch keine Haftung gegenüber dritten.

5. Das wir in ihrem Namen (im Kundenauftrag) Ihre Anlagen beim Netzstellenbetreiber anmelden und Sie uns dafür ausdrücklich alle relevanten Rechte einräumen. Sie werden jederzeit durch uns und dem Netzstellenbetreiber darüber informiert im welchem Anmeldeschritt man sich befindet.

Das beinhaltet die Anmeldung zur Einspeiseanfrage, sowie die Anmeldung einer ggf. Beauftragten Ladeeinrichtung und die Beantragung eines neunen Zählers und Netzanschlusspunkt.

6. Berechnungen von PV Erträgen und Wirtschaftlichkeit über PV Sol. Alle Zahlen und aufgeführten Ergebnisse sind Berechnungen welche aufgrund von vielen Faktoren beeinflusst leicht variieren können, Sie sind nur als Richtwerte zu verstehen und erstellen keine Erfüllungspflicht da, sind aber Erfahrungsgemäß eher defensiver berechnet sodass das Ergebnis in der Praxis oft besser ausfällt.

7. Wir informieren Sie über die Meldepflicht bei der Versicherung vor ein eventuelles Gerüst vor Ihrem Haus und das damit verbundene höhere Einbruchrisiko.

8. Versicherungshinweis Glasbruch für PV Module, Thema Hagelschlag. Wir weisen Sie darauf hin, das Sie bereits bei Ihrer Versicherung eine Glasbruchversicherung abgeschlossen haben sollten, zum Tag des Einbaus, da wir keine Haftung dafür übernehmen können, wenn nach dem Einbau auf Ihrer Einbaustelle, die Module einen Schaden erleiden, z.B. durch Hagelschlag.

9. Versicherungshinweis Brandlast durch Batterie und den Versicherungshinweis das der Hausrat Wert sich erhöht haben könnte durch die PV Anlage.

10. Wie weisen Sie bereits jetzt darauf hin, das ohne Zusage des Netzbetreibers, die Erstellung der Anlage und somit diese Auftragsbestätigung gegenstandslos würde. In diesem seltenen Fall, erfolgt die Rückerstattung der Anzahlung in voller Höhe.

11. Des Weiteren verbauen wir Glas Glas Module, welche so gut wie keine Brandlast darstellen, dennoch weisen wir Sie darauf hin, dass Sie bei der Bauaufsichtsbehörde, die Anfrage stellen müssen für die Unterschreitung der Abstände zum Nachbarn kleiner 1,25m.

12. Sollten entgegengesetzt der Planung es dazu kommen, das die Modulanzahl beim Einbau auf dem Dach nicht eingebaut werden kann, werden diese nicht eingebauten im Angebot rausgerechnet , dies gilt auch für die Position Unterkonstruktion und Elektrisches Material pro Modul.

§07 Datenschutz und Datenspeicherung

1. Grundlegend gilt

a. Datenschutz siehe https://www.ZimmermannBauen GmbH.de/#datenschutz

  1. Welche Arten von Kontaktdaten werden ergänzend zu den unter a. erwähnten erhoben

Vor- und Zunamen, Adresse, Festnetz und Mobilfunknummer, Email Adresse, Protokolle

2. Speichern von Kontaktdaten unter §07 1.b erwähnt

Hiermit erklärt die Firma ZimmermannBauen GmbH das bei Kontaktaufnahme und Weiterreichen durch den Kunden erwähnte Daten wie unter §07 1.b erwähnt, auf sämtliche Endgeräte der Firma ZimmermannBauen GmbH gespeichert werden. Des Weiteren werden Die Daten unter https://contacts.google.com/ in einer personalisierten Cloud Umgebung abgelegt. ZimmermannBauen GmbH versichert im Gegenzug das alle Endgeräte über eine gültige und funktionstüchtige Virensoftware verfügen und somit gepflegt und überwacht werden.

3. Weiterreichen von Kontaktdaten

ZimmermannBauen GmbH reicht Kundendaten nur im nötigen Umfang weiter der sich im einzelnen darauf bezieht die Kundenadresse zwecks Lieferung an Lieferanten und die Kontaktdaten für Sublieferanten wie weitere Baufirmen aber auch an Architekten, Vermesser, Gutachter und Statiker weiterzureichen.

Über Ihre Anfrage an ZimmermannBauen GmbH sei es telefonisch, per Mail und etc. erkennen sie die hier aufgeführten Datenschutzregelungen auch gerade zur Speicherung Ihrer Daten an und willigen somit ein, auf Verlangen über eine schriftliche Erklärung, können diese frühzeitig gelöscht werden.

§08 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen von diesem Vertrag, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.